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BGH, 04.06.1957 - VI ZR 144/56 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 26.03.1957 - VI ZR 10/56
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Auszug aus BGH, 04.06.1957 - VI ZR 144/56
Auch der Hinweis der Revision auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1957 - VI ZR 10/56 - kann ihr nicht zum Erfolg verhelfen.
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 57/58
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Denn wenngleich die Schadensverteilung nach § 254 BGB in erster Linie Aufgabe des Tatrichters ist, so kann doch seine Schadensabwägung dann mit der Revision angegriffen werden, wenn sie auf rechtsirrtümlichen Erwägungen beruht oder wesentliche Unterlagen unberücksichtigt laßt (BGH Urteil vom 4. Juni 1957 - VI ZR 144/56 = VersR 1957, 572).